Foodora Erklärung zum Digital Services Act

Der Digital Services Act ("DSA) ist eine Verordnung der Europäischen Union, die darauf abzielt, einen sichereren digitalen Raum zu schaffen, der die Grundrechte der Nutzer*innen schützt und gleichzeitig faire Wettbewerbsbedingungen für Online-Vermittler in ihrer Rolle als Vermittler zwischen Verbraucher*innen und Waren, Dienstleistungen und Inhalten schafft.

Foodora 1 setzt sich für ein sicheres digitales Umfeld und die Bekämpfung der Verbreitung von illegalen Inhalten sowie die Bekämpfung der gesellschaftlichen Risiken, die durch Fehlinformationen oder andere schädliche Inhalte entstehen können, ein.

Information über durchschnittliche monatliche Zahl aktiver Nutzer*innen

Gemäß Artikel 24 (2) des DSA haben Online-Plattformen Informationen über die durchschnittliche monatliche Zahl ihrer aktiven Nutzer*innen in der Union, die als Durchschnitt der vergangenen sechs Monate berechnet wurde, zu veröffentlichen.

Foodora 1 hat die durchschnittliche monatliche Zahl ihrer aktiven Nutzer*innen in der Union im Einklang mit den einschlägigen Bestimmungen des DSA und den im Erwägungsgrund 77 dargelegten Leitlinien berechnet. Die für den Sechsmonatszeitraum zwischen dem 1. Jänner 2024 und dem 30. Juni 2024 berechnete durchschnittliche Zahl liegt demzufolge bei 5.797.211. 2

Kontinuierliches Engagement und Kommunikation

In ihrem Bestreben, dem DSA vollumfänglich zu entsprechen, wird Foodora die durchschnittliche monatliche Zahl der Nutzer*innen ihrer Dienste in der EU weiterhin genau überwachen und gemäß Artikel 24 (2) des DSA die bereitgestellten Informationen alle sechs Monate aktualisieren.

Zentrale Kontaktstelle

Gemäß Artikel 11 des DSA haben Online-Plattformen eine zentrale Kontaktstelle zu benennen, damit sie auf elektronischem Wege unmittelbar mit den Behörden der Mitgliedstaaten, der Kommission und dem Europäischen Gremium für digitale Dienste in Bezug auf die Anwendung des DSA kommunizieren können.

Foodoras zentrale Kontaktstelle für diesen Zweck ist [email protected].

1: Die “Foodora” Marke wird in den folgenden Ländern vertreten: Österreich, Tschechische Republik, Finnland, Ungarn und Schweden.

2: Die zur Ermittlung der durchschnittlichen monatlichen Zahl der aktiven Nutzer*innen angewandte Methodik entspricht den Vorgaben des DSA, die jedoch nicht mit den Branchenstandards übereinstimmen. Daher spiegelt die veröffentlichte Zahl der aktiven Nutzer*innen nicht das tatsächliche Engagement unserer Plattformnutzer*innen wider und sollte nicht als verlässliche Kennzahl zur Leistungsmessung oder zum Vergleich mit anderen Richtwerten verwendet werden.