Foodora Erklärung zum Digital Services Act
Der Digital Services Act (“DSA") ist eine Verordnung der Europäischen Union, die darauf abzielt, einen sichereren digitalen Raum zu schaffen, der die Grundrechte der Nutzer*innen schützt und gleichzeitig faire Wettbewerbsbedingungen für Online-Vermittler in ihrer Rolle als Vermittler zwischen Verbraucher*innen und Waren, Dienstleistungen und Inhalten schafft.
Foodora, eine Tochtergesellschaft der Delivery Hero SE und Teil der “Delivery Hero Gruppe” setzt sich für ein sicheres digitales Umfeld und die Bekämpfung der Verbreitung von illegalen Inhalten sowie die Bekämpfung der gesellschaftlichen Risiken, die durch Fehlinformationen oder andere schädliche Inhalte entstehen können, ein.
Information über durchschnittliche monatliche Zahl aktiver Nutzer*innen
Gemäß Artikel 24 (2) des DSA haben Online-Plattformen Informationen über die durchschnittliche monatliche Zahl ihrer aktiven Nutzer*innen in der Union, die als Durchschnitt der vergangenen sechs Monate berechnet wurde, zu veröffentlichen.
Die Delivery Hero Gruppe hat die durchschnittliche monatliche Zahl ihrer aktiven Nutzer*innen in der Union im Einklang mit den einschlägigen Bestimmungen des DSA und den im Erwägungsgrund 77 dargelegten Leitlinien berechnet. Die Informationen sind hier auf der Website von Delivery Hero abrufbar.
Zentrale Kontaktstelle
Gemäß Artikel 12 des DSA haben Online-Plattformen eine zentrale Kontaktstelle zu benennen, die es den Nutzern ermöglicht, direkt und schnell mit ihnen zu kommunizieren, und zwar auf elektronischem Wege und in einer benutzerfreundlichen Weise. Foodoras zentrale Kontaktstelle für diesen Zweck ist dsa@foodora.at.
Bitte führe “DSA Verordnung” im Betreff deiner E-Mail an. Wir empfehlen, die E-Mail auf Deutsch oder Englisch zu verfassen. Wir werden uns jedoch bemühen, bei Bedarf auch in jeder anderen Sprache mit dir zu kommunizieren.